ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Natursportverein Geoventure

Verein zur Förderung der Natur-, Kultur- und Erlebnisvermittlung

Stand: Juli 2026

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, Kurse, Touren und Dienstleistungen, die der Natursportverein Geoventure (im Folgenden „Geoventure" oder „Veranstalter") erbringt.

1.2. Sofern nicht ausdrücklich auf einen anderen Veranstalter hingewiesen wird, werden die auf der Homepage, in Prospekten, im Katalog und in anderen Werbeunterlagen angebotenen Veranstaltungen von Geoventure durchgeführt. Bei ausdrücklichem Hinweis auf einen anderen Veranstalter dient das jeweilige Medium lediglich als Werbeplattform und der Vertrag wird mit dem jeweiligen Veranstalter, und nicht mit Geoventure, abgeschlossen. Geoventure tritt in einem solchen Fall lediglich als Vermittler auf – in diesem Fall gelten diese AGB nur für die Vermittlungstätigkeit – für die Veranstaltung selbst gelten die AGB des durchführenden Veranstalters.

1.3. Vertragspartner ist derjenige, der die Buchung vornimmt und mit dem der Vertrag zustande kommt.

1.4. Teilnehmer (m/w/d) ist derjenige, der aufgrund des Vertragsabschlusses berechtigt ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

1.5. Teilnahmevoraussetzungen sind jene Anforderungen, die ein Teilnehmer (m/w/d) erfüllen muss, um eine Leistung in Anspruch nehmen zu können. Diese sind bei den jeweiligen Veranstaltungen angegeben. Jeder Teilnehmer (m/w/d) ist verpflichtet, nach Aufforderung die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nachzuweisen.

1.6. Etwaige Abweichungen und Änderungen von diesen AGB sind in den entsprechenden Werbeunterlagen ersichtlich gemacht. Darüber hinaus können Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Geoventure erfolgen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Buchung einer Veranstaltung erfolgt wahlweise über das auf der Homepage www.geoventure.at bereitgestellte Buchungsformular, per E-Mail ([email protected]), telefonisch (+43 650 4181722 oder +43 650 3107063) oder per schriftlicher Anmeldung.

2.2. Mit der Buchung wird erklärt, dass der Teilnehmer (m/w/d) alle in der Ausschreibung geforderten Teilnahmevoraussetzungen (siehe auch 1.5) erfüllt.

2.3. Ein Vertrag kommt durch Buchung des Vertragspartners und schriftlicher Buchungsbestätigung/Rechnung durch Geoventure für beide Vertragsparteien verbindlich zustande.

3. Vertragsgegenstand und Nebenleistungen

3.1. Gegenstand des Vertrages sind jene Leistungen, die sich zum Zeitpunkt der Buchung aus den Leistungsbeschreibungen in Prospekten, in Katalogen, auf der Homepage und in ähnlichen Werbeunterlagen ergeben.

3.2. Die Leistungen von Geoventure umfassen insbesondere: Kanurafting- und Stand Up Paddeling Touren, Kletter- und Boulderkurse, erlebnispädagogische Programme (Lehrlingscamps, Teambuildings, Schulklassen), geführte Wanderungen, Schneeschuhwandern, Stand-Up Paddling und weitere Outdoor-Aktivitäten.

3.3. Rafting- und Stand Up Paddling-Angebote im Rahmen des Vereinszwecks

Die vom Natursportverein Geoventure angebotenen Rafting- und Stand Up Paddling-Touren sind integraler Bestandteil der Natur-, Kultur- und Erlebnisvermittlung im Sinne des Vereinszwecks. Sie dienen nicht der reinen Freizeitgestaltung, sondern der bewussten Auseinandersetzung mit Flusslandschaften, Ökosystemen, der eigenen Person und der Gruppe. Dabei werden Naturerfahrung, Sicherheitsbewusstsein, Teamfähigkeit und Verantwortungsübernahme gefördert.

Die aus diesen Angeboten erzielten Überschüsse werden ausschließlich zur Finanzierung und Weiterentwicklung der ideellen Vereinsaktivitäten (z. B. erlebnispädagogische Projekte, Bildungsangebote, Ausrüstung, Ausbildung von Leiter:innen) verwendet und somit wieder dem Vereinszweck zugeführt.

4. Preise

4.1. Es gelten die am Tag der Buchung angegebenen Preise. Für individuelle Angebote gelten die jeweils vereinbarten Preise.

4.2. Leistungen, die in der Veranstaltungsbeschreibung nicht angeführt sind, wie beispielsweise die Anreise, Transferfahrten oder zusätzliche Verpflegung, hat der Teilnehmer (m/w/d) auf eigene Kosten zu organisieren, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.3. Die angebotenen Preise stellen die vom Vertragspartner zu zahlenden Bruttopreise dar. Geoventure ist von der Umsatzsteuer befreit; die ausgewiesenen Beträge enthalten daher keine Umsatzsteuer.

5. Zahlung

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird mit der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.

5.2. Die Restzahlung wird nach Durchführung der Veranstaltung auf Basis der tatsächlich teilnehmenden Personen abgerechnet. Die Schlussrechnung wird binnen einer Woche nach Ende der Veranstaltung gelegt; die geleistete Anzahlung wird darin vollständig angerechnet.

5.3. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn) kann die sofortige Zahlung des Gesamtbetrags verlangt werden.

6. Abtretung des Anspruchs auf die Veranstaltungsleistung

6.1. Der Teilnehmer (m/w/d) ist berechtigt, das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen, sofern dieser nachweislich die geforderten Teilnehmervoraussetzungen erfüllt. Die Übertragung ist Geoventure binnen einer angemessenen Frist vor Beginn der Veranstaltung anzuzeigen.

6.2. Im Falle einer Abtretung haften der Vertragspartner und der Dritte für noch ausstehende Zahlungen sowie für die Bearbeitungsgebühr von € 30,00 solidarisch.

7. Versicherung

7.1. Der Abschluss einer Stornoversicherung wird dringend empfohlen. Geoventure bietet keine eigene Stornoversicherung an; der Teilnehmer (m/w/d) ist selbst für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung verantwortlich.

7.2. Der Abschluss einer Reise- und Unfallversicherung wird zusätzlich empfohlen. Teilnehmer (m/w/d) sollten prüfen, ob ihre bestehenden Versicherungen (z. B. private Unfallversicherung, Krankenversicherung) die geplanten Aktivitäten abdecken.

8. Gewährleistung

8.1. Der Teilnehmer (m/w/d) hat bei nicht oder nur mangelhaft erbrachten Leistungen einen Anspruch auf Gewährleistung. Geoventure leistet primär Gewähr durch die Behebung des Mangels oder durch eine gleichwertige Ersatzleistung.

8.2. Der Teilnehmer (m/w/d) hat einen Mangel, den er während der Veranstaltung feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten des Veranstalters mitzuteilen. Die Unterlassung dieser Mitteilung lässt die Gewährleistungsansprüche zwar unberührt, kann aber zu einem Mitverschulden des Teilnehmers (m/w/d) führen.

8.3. Geoventure leistet jedoch keine Gewähr für die Erfüllung subjektiv vorgestellter Ziele (z. B. Gipfelerfolg, persönliche Leistungsziele, Wetterbedingungen).

9. Haftung und Schadenersatz

9.1. Geoventure haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder bloße Vermögensschäden haftet Geoventure nicht. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, außer bei Personenschäden.

9.2. Geoventure haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Handlungen nicht zurechenbarer Dritter, höherer Gewalt, witterungsbedingter Umstände, oder nicht ausreichenden persönlichen oder technischen Voraussetzungen des Teilnehmers (m/w/d) verursacht wurden, oder für Verlust und Diebstahl von Gegenständen, welche die Teilnehmer (m/w/d) mitführen.

9.3. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben Teilnehmern (m/w/d) als Verbrauchern im Sinne des KSchG gegenüber unberührt.

9.4. Der Teilnehmer (m/w/d) haftet Geoventure für Schäden, insbesondere durch Verlust und Beschädigung der Leihausrüstung.

9.5. Alle Teilnehmer (m/w/d) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil und bestätigen mit der Buchung, dass sie sich der mit Outdoor-Aktivitäten verbundenen Risiken bewusst sind.

10. Datenschutz, Werbung, Zustimmung des Kunden

10.1. Geoventure verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Veranstaltungsorganisation. Dies zur Vertragserfüllung unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (DSGVO).

10.2. Geoventure ist berechtigt, für jede Veranstaltung eine Liste mit personenbezogenen Daten der Teilnehmer (m/w/d) für organisatorische Zwecke anzulegen. Diese Teilnehmerliste darf an Kursleiter (m/w/d), Guides (m/w/d) und Unterkunftsgeber weitergegeben werden.

10.3. Bei aktiver Genehmigung durch den Vertragspartner während des Buchungsprozesses dürfen personenbezogene Daten zur Bildung von Fahrgemeinschaften auch an andere Teilnehmer (m/w/d) weitergegeben werden.

10.4. Der Teilnehmer (m/w/d) nimmt zur Kenntnis, dass seine Kontaktdaten für Marketingaktivitäten von Geoventure verwendet werden können. Dieser Verwendung kann vom Teilnehmer (m/w/d) jederzeit widersprochen werden.

10.5. Bei ausgewählten Veranstaltungen werden Fotos und Filme für die Bewerbung von Geoventure hergestellt. Die Genehmigung zur Verwendung wird von den Vertragspartnern und Teilnehmern (m/w/d) schriftlich erteilt und ist nicht Bedingung für die Teilnahme.

11. Rücktritt vom Vertrag und Fernbleiben des Teilnehmers

11.1. Rücktritt des Teilnehmers vor Antritt der Veranstaltung

11.1.1. Der Teilnehmer (m/w/d) ist gegen Entrichtung einer Stornogebühr zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) zu erfolgen und wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei Geoventure einlangt.

11.1.2. Stornobedingungen für Lehrlingscamps und Schulprojekttage

Für Lehrlingscamps und Schulprojekttage gelten – sofern im jeweiligen Angebot nicht anders geregelt – folgende Stornobedingungen:

      bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: pauschale Aufwandsentschädigung von 30 % der vereinbarten Leistung

      4 Wochen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Seminar- und Unterkunftskosten

      ab 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Seminar- und Unterkunftskosten

 

11.1.3. Sonderregelung für krankheits- oder verletzungsbedingte Absagen einzelner Teilnehmer (m/w/d) bei Gruppenbuchungen

Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden für kurzfristig erkrankte oder verletzte Teilnehmer (m/w/d) bei Lehrlingscamps und Schulprojekttagen nur die anteiligen Unterkunfts- und Verpflegungskosten verrechnet, sofern diese bereits angefallen sind. Diese Regelung gilt nicht bei vollständiger Stornierung der gesamten Buchung durch den Vertragspartner.

11.1.4. Stornobedingungen für Rafting- und Stand Up Paddling-Touren

Rafting- und Stand Up Paddling-Touren werden ausschließlich durch den Natursportverein Geoventure durchgeführt.

Geoventure wird, soweit möglich, vereinbarte Termine einhalten. Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen (z. B. Krankheit der Trainer:innen, extreme Witterung, Sicherheitsrisiken, Hochwasser), wird Geoventure einen neuen Termin für die Leistung vorschlagen und die Kund:innen – soweit möglich – unverzüglich über Verzögerungen oder notwendige Terminänderungen informieren.

Der/die Kund:in kann jederzeit schriftlich (z. B. per E-Mail) von einem Vertrag mit Geoventure zurücktreten. In diesem Fall fallen – sofern im jeweiligen Angebot nicht anders geregelt – folgende Stornogebühren an:

      bis 15 Tage vor Tourbeginn: kostenlose Stornierung

      14 bis 9 Tage vor Tourbeginn: 20 % des Gesamtpreises der vereinbarten Leistung

      8 bis 5 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Gesamtpreises der vereinbarten Leistung

      ab 4 Tagen vor Tourbeginn oder bei Nichterscheinen („No-Show"): 100 % des Gesamtpreises der vereinbarten Leistung

 

Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Stornogebühren angerechnet; darüber hinausgehende Beträge werden rückerstattet.

11.1.5. Allgemeine Stornobedingungen für sonstige Veranstaltungen

Für alle anderen Veranstaltungen (z. B. Kletterkurse) gelten – sofern nicht anders vereinbart – folgende Stornobedingungen:

      Rücktritt bis längstens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 30,00

      Rücktritt von 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des Veranstaltungspreises

      Rücktritt ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Veranstaltungspreises

 

11.2. Fernbleiben des Teilnehmers

11.2.1. Wenn der Teilnehmer (m/w/d) der gebuchten Veranstaltung fernbleibt, bleibt der gesamte Preis fällig.

11.3. Rücktritt des Teilnehmers während der Veranstaltung

11.3.1. Bei vorzeitiger Abreise des Teilnehmers (m/w/d) aufgrund von Krankheit oder einer Verletzung besteht ein Anspruch auf Rückvergütung in Höhe jener Aufwendungen, die sich Geoventure dadurch erspart.

11.4. Rücktritt des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung

11.4.1. Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn

      a) eine in der Ausschreibung von vornherein festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, und dem Kunden die Stornierung innerhalb angemessener Fristen schriftlich mitgeteilt wurde, oder

      b) die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist. Höhere Gewalt ist ein nicht vom Veranstalter beeinflussbares Ereignis, wie beispielsweise Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Streiks, extreme Witterungsbedingungen oder behördliche Anordnungen, oder

      c) die Witterungsbedingungen (z. B. Hochwasser, Lawinengefahr, extreme Temperaturen) die sichere Durchführung der Veranstaltung nicht zulassen.

 

11.4.2. In den Fällen unter Punkt 11.4.1. a), b) und c) erhält der Teilnehmer (m/w/d) den von ihm bezahlten Preis zurück. Wenn der Teilnehmer (m/w/d) dennoch die Durchführung der Veranstaltung zu einem anderen Termin wünscht, stellt dies eine neue Buchung dar, welche Geoventure wiederum mittels schriftlicher Buchungsbestätigung annehmen kann.

11.5. Rücktritt des Veranstalters während der Veranstaltung

11.5.1. Der Veranstalter ist von der weiteren Vertragserfüllung gegenüber jenen Teilnehmern (m/w/d) befreit, welche die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Mahnung, vorsätzlich oder durch grob ungebührliches Verhalten nachhaltig stören. Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen berechtigt Geoventure jederzeit zum Rücktritt vom Vertrag.

11.5.2. In einem solchen Fall (gemäß Punkt 11.5.1.) ist der Teilnehmer (m/w/d) zur vollständigen Zahlung des Preises verpflichtet und nicht berechtigt, den Preis aliquot zurück zu fordern.

12. Besondere Bestimmungen für Outdoor-Aktivitäten

12.1. Die Teilnehmer (m/w/d) bestätigen mit der Buchung, dass sie über ausreichende körperliche und psychische Fitness für die gebuchte Aktivität verfügen.

12.2. Die Teilnehmer (m/w/d) verpflichten sich, den Anweisungen der Guides (m/w/d) und Kursleiter (m/w/d) Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung kann der Guide (m/w/d) den Teilnehmer (m/w/d) von der weiteren Teilnahme ausschließen (siehe Punkt 11.5.).

12.3. Geoventure behält sich vor, Programme aufgrund von Witterungsbedingungen, Wasserständen oder anderen Sicherheitsaspekten anzupassen oder abzusagen. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Punkt 11.4.

12.4. Die zur Verfügung gestellte Ausrüstung ist pfleglich zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Teilnehmer (m/w/d).

13. Schlussbestimmungen

13.1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Vertragspartner aus Drittstaaten (außerhalb der EU) und für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Steyr. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt.

13.3. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen ist österreichisches Recht anzuwenden.

13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.